Grundstücksvermarkungen
[ Beratung und Betreuung vom Entwurf bis zur Genehmigung ]
Grundbuch und Katastervermessungen
Ihre Grundgrenzen wurden bereits rechtlich festgelegt, es sind aber keine Vermarkungen vorhanden. Sie benötigen Ihre Grenzpunkte für ein Bauvorhaben. Wir übertragen die gegebenen Punkte genauestens in die Natur
und kennzeichnen jeden einzelnen Grenzpunkt dauerhaft.
- Unsere Dienstleistungen im Bereich Grundstücksvermarkungen:
- Katastervermessungen
- Geländeaufnahmen (Schichtenpläne) in Lage und Höhe
- Lagepläne für die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen
- Straßenschlussvermessung
- Teilungsvermessung und Gebäudeeinmessung
[ Häufig gestellte Fragen ]
Wir geben Antworten auf wichtige Fragen
Wann muss ich ein Grundstück vermessen?
Bei einem Bauvorhaben (Neu- Zu- oder Umbau)
Zu Planungszwecken
Bei einem Rechtsstreit
Zur Ermittlung des Grenzverlaufes
Was ist ein Kataster?
Der Kataster wird von den Vermessungsämtern geführt und dokumentiert die aktuellen und tatsächlichen Grundstücksverhältnisse hinsichtlich deren Grenzen, Lage, Größe und Nutzung.
Was ist ein Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem
Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegend Lasten erfasst werden.
Was kostet eine Vermessung?
Je nach notwendigen Aufwand können die Vermessungskosten unterschiedlich sein. Für einen unverbindlichen Kostenvorschlag benötigen wir genaue Daten Ihres Grundstücks.
Welche Informationen werden für die Vermessung benötigt?
Für die Vermessung sind Name, Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers und des/der Grundstückseigentümer/s, sowie die genaue Bezeichnung des zu vermessenden Grundstücks (Grundstücksnummer und Katastralgemeinde bzw. die Grundstücksadresse) erforderlich.
Muss ich bei der Vermessung anwesend sein?
Es ist nicht verpflichtend bei der Vermessung vor Ort zu sein. Sie können euch eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen.